Das Bild zeigt die zur Ausfuhr angemeldeten Altgeräte. Bild Zoll.

Am 19. März 2021 meldete ein Unternehmen beim Zollamt Mönchengladbach Haushaltsgeräte zur Ausfuhr nach Albanien an. Dabei sollten nach den vorgelegten Exportpapieren alle elektronischen Geräte in einem gebrauchsfähigen Zustand sein.

In den Fokus der Zöllnerinnen und Zöllner aus Mönchengladbach geriet die Ausfuhranmeldung aufgrund der vorgelegten Rechnung, die für funktionsfähige Waschmaschinen und Elektroherde einen Stückpreis von unter 20 Euro auswies.

Die anschließende Überprüfung der vorgeführten Ladung bestätigte die vermutete Falschanmeldung. Die elektronischen Geräte, insbesondere eines deutschen Premiumherstellers, waren auf der Ladefläche ohne Umverpackungen übereinandergestapelt und wiesen starke Gebrauchs- und Rostspuren sowie starke Verschmutzungen auf. Kein Gerät war funktionsfähig, was jedoch zwingend erforderlich gewesen wäre, da nur dann eine Ausfuhr erfolgen kann.

Zur Unterscheidung, ob es sich um ein gebrauchtes und funktionsfähiges Elektrogerät oder um Abfall handelt, muss der Besitzer gesondert für jedes Packstück der Sendung einen Nachweis führen. Neben der Einkaufsrechnung ist so auch das Prüfprotokoll zur Funktionsfähigkeit des Gerätes vorzulegen, so der Pressesprecher des Hauptzollamtes Krefeld, Rainer Wanzke.

Der Einwand des Ausführers, es handele sich bei der Ladung um die Altgeräterücknahme eines Elektroeinzelhändlers aus der Region, führte demzufolge nicht zu einer Freigabe für die Ausfuhr.

Nach Rücksprache mit der in Abfallangelegenheiten zuständigen Marktüberwachungsbehörde, der Bezirksregierung Düsseldorf, musste die Ausfuhr untersagt werden.

236 Waschmaschinen und 64 Elektroherde werden nun einer zugelassenen Abfallverwertungsstelle zugeführt und fachgerecht entsorgt. Den Ausführer erwartet ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Abfallverbringungsgesetz.

Quelle: Hauptzollamt Krefeld

Von Leonhard Giesberts - CvD

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