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Krefeld (ots)

 

Abstands- und Zugangskontrollen in und vor Supermärkten, die Sicherung von Geld- und Werttransporten, der Schutz von Veranstaltungen und Gebäuden, Kontrollen auf Flughäfen und Bahnhöfen – all diese Aufgaben werden von Beschäftigten im Wach- und Sicherheitsgewerbe wahrgenommen.

Am 17. September 2021 überprüfte der Krefelder Zoll im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung einen Teil der im Wach- und Sicherheitsgewerbe tätigen Personen und Arbeitgeber. Dabei waren 40 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in zwei Schichten bis in die Nacht in ihrem Zuständigkeitsbezirk Krefeld, Mönchengladbach sowie im Kreis Viersen im Einsatz. Die Zöllnerinnen und Zöllner kontrollierten insbesondere die ordnungsgemäße Zahlung des vorgeschriebenen Mindestlohns, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern. Insgesamt wurden 102 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt und in 16 Unternehmen Geschäftsunterlagen geprüft. Dabei ergaben sich bislang folgende Verdachtsfälle:

Mindestlohnverstöße in zwei Fällen

Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in 28 Fällen

Sozialleistungsbetrug in vier Fällen

Nichtabgabe einer Sofortmeldung in zwei Fällen

Die weiteren Prüfungen dauern noch an.

Zusatzinformation

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

Quelle: HauptzollamtKrefeld

Von Leonhard Giesberts - CvD

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