Bild Zoll Krefeld/144 Gramm Marihuana im Postpaket

Krefeld (ots)

Zoll in Neuss findet Drogen im Postpaket aus Kanada

144 Gramm Marihuana stellte der Zoll in Neuss in einem Päckchen aus Kanada sicher. Das Päckchen kam am 03. Juni 2019 beim Zollamt Neuss an. Nachdem der angegebene Empfänger durch die Deutsche Post benachrichtigt worden war, erschien am Freitag, den 07. Juni 2019, ein 34-jähriger Mann kurz vor Schließung zum Pfingstwochenende beim Zoll, um seine Fracht entgegenzunehmen. Mitgebracht hatte er seinen Ausweis und eine Zollinhaltserklärung, die Spielzeug zur Zollabfertigung auswies.

Nachdem der mutmaßliche Empfänger keine konkrete Rechnung vorweisen konnte und weitere Unstimmigkeiten auftraten, musste die Sendung geöffnet und beschaut werden. Neben einem Puzzle offenbarte die Sendung einen weiteren Beutel mit 144 Gramm Marihuana. Die im Joint-Venture unterstützenden Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamtes Krefeld ließen sich daraufhin den Tascheninhalt des Mannes vorlegen. Auch hier kam noch ein halbes Gramm Amphetamin zum Vorschein.

Bei den Zollämtern werden zunehmend Postsendungen festgestellt, die verbotene Waren enthalten und aus dem Verkehr gezogen werden müssen. Meine Kollegen haben ein geübtes Auge, auch schon bei kleinen Unstimmigkeiten, so der Pressesprecher des Hauptzollamtes Krefeld, Rainer Wanzke.

Gegen den vermeintlichen Empfänger der Sendung leiteten die Zöllner ein Strafverfahren ein. Der mutmaßlich Beschuldigte muss nun unter Umständen mit einer empfindlichen Strafe rechnen. Sollte der Wirkstoffgehalt der sichergestellten Betäubungsmittel über 7,5 Gramm Tetrahydrocannabinol (THC) aufweisen, läge ein Verbrechenstatbestand vor, der mit Freiheitsstrafe zwischen einem und fünf Jahren geahndet werden kann.

Die weiteren Ermittlungen hat das Zollfahndungsamt Essen übernommen.

Zusatzinformation

Neben den Bestimmungen über die Einfuhrabgabenerhebung können – abhängig von der Art der Ware – auch Verbote und Beschränkungen zu beachten sein. Diese gelten nicht nur bei Einfuhren aus Drittländern, sondern auch bei Waren aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

So werden Postsendungen, die normalerweise direkt an den Empfänger ausgeliefert werden könnten, zu dem zuständigen Zollamt weitergeleitet, um weitere Detailfragen zu klären. Häufig fehlen Angaben oder sind möglicherweise unvollständig oder fehlerhaft.

Um im Vorfeld Verzögerungen bei der Postzustellung auszuschließen, bietet der Zoll auch die App „Zoll und Post“ an. Sie hilft die Einfuhrabgaben zu berechnen und gibt wichtige Informationen rund um die Einfuhr im internationalen Postverkehr.

Weitere Informationen hierzu erhält man auch bei der Zentralen Auskunft Zoll:

Montag bis Freitag:	08:00 - 17:00 Uhr
Telefon:		0351 44834-510
E-Mail:			info.privat@zoll.de
Telefax:		0351 44834-590

Von Leonhard Giesberts - CvD

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