Bild zeigt Prüfungssituation auf einer Großbaustelle

Krefeld (ots)

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Krefeld war zusammen mit Kräften der Kreisordnungsbehörde Viersen sowie der Bezirksregierung Düsseldorf am vergangenen Dienstag im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Baugewerbe im Großeinsatz.

Auf zwei Großbaustellen befragten die 52 Zöllner*innen der FKS Krefeld und Mönchengladbach insgesamt 218 Personen aus 63 Unternehmen und führten insgesamt 54 Geschäftsunterlagenprüfungen vor Ort durch. Dabei wurden 5 Verstöße wegen der Nichtzahlung des Mindestlohnes festgestellt. In 6 Fällen besteht der Verdacht der Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen sowie in 2 Fällen der Verdacht des Betruges wegen Leistungsmissbrauchs. Bei drei Personen aus Albanien lag weder eine Aufenthalts-, noch Arbeitserlaubnis vor. Somit waren sie „illegal“ aufhältig und beschäftigt. Die Männer wurden zur weiteren Klärung vernommen und werden nun vom zuständigen Ausländeramt aufgefordert, unverzüglich aus der Bundesrepublik auszureisen. Bei einem weiteren Arbeitnehmer lag zwar eine Aufenthaltserlaubnis vor, jedoch keine Arbeitsgenehmigung. Hier wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der Aufnahme einer Beschäftigung ohne Arbeitsgenehmigung eingeleitet. Gegen den Arbeitgeber wurde ein Verfahren wegen Beschäftigung von Ausländern ohne Arbeitsgenehmigung eingeleitet.

Die Kräfte der Bezirksregierung Düsseldorf überprüften den Arbeitsschutz auf der Baustelle. Die dabei festgestellten Arbeitsschutzverstöße, überwiegend bedingt durch individuelles Fehlverhalten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln, konnten mit den jeweiligen Unternehmen sowie der Bauleitung vor Ort geklärt werden. Die allgemeine Ordnungsbehörde des Kreises Viersen stellte keinerlei Beanstandungen fest.

Im Bauhauptgewerbe gilt aktuell der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 9,82 Euro je Stunde. In manchen Branchenzweigen wie beispielsweise im Elektrohandwerk (12,90 Eu-ro/Stunde) sowie im Gerüstbauhandwerk (12,55 Euro/Stunde) sind spezielle Branchenmindest-löhne zu zahlen. Unabhängig von den branchenspezifischen Regelungen zum Mindestlohn ergibt sich aufgrund der jeweiligen branchenspezifischen Rahmentarifverträge für das Bauhauptgewerbe sowie das Dachdecker- und Gerüstbauer-Handwerk die Verpflichtung zur Zahlung von Überstundensätzen, darüberhinausgehenden Entlohnungsbestandteilen (wie Zuschläge für Arbeiten zu besonderen Zeiten, Erschwerniszuschläge und Sondervergütungen), Urlaubsentgelt und -geld sowie die Gewährung von Urlaub und die Bereitstellung von Unterkünften als weitere einzuhaltende Arbeitsbedingungen. Bei dem Baugewerbe handelt es sich zudem um einen Wirtschaftszweig, für den die besonderen Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweispapieren gelten. Darüber hinaus ergibt sich für das Baugewerbe die Sofortmeldepflicht zur Sozialversicherung.

Zusatzinformation:

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

Von Leonhard Giesberts - CvD

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