BNK-PD// Am Sonntag Abend bemerkten Bewohner eines Mehrfamilienhauses auf der Sternstraße einen Teileinsturz der Decke eines Tiefkellers, so die Meldung bei der Feuerwehr. In den Tagen zuvor gab es Abrissarbeiten an den Nachbarhäusern. Das Gebäude mit der Hausnummer 15-17 ist eigentlich nicht davon betroffen. Der Tiefkeller befindet sich unter dem eigentlichen Keller des Wohnhauses und diente vor knapp 100 Jahren als Lagerstätte für die gegenüberliegende Brauerei Gleumes. Die Feuerwehr rückte am Sonntag auf Anforderung der Polizei Krefeld mit einem Einsatzleitwagen zur Revision aus. Der diensthabende Zugführer versuchte über die Leitstelle einen Statiker der Stadt Krefeld zu erreichen. Da diese aber keine Rufbereitschaft haben, musste ein Statiker des THW´s aus Übach-Palenberg angefordert werden. Diese trafen dann gegen 19:30 Uhr an der Einsatzstelle ein und gingen erneut zur Erkundung mit dem Einsatzleiter in den Tiefkeller. Ergebnis: Der Keller wird vorerst gesperrt, da nicht auszuschließen ist, ob die Decke des Tiefkellers, also der Boden des eigentlichen Kellers noch nachgibt. Aufatmen für die 13 Bewohner des Gebäudes. Sie können zumindest vorerst in ihren Wohnungen bleiben.

Der Bauherr, der den Abriss leitet, hat uns mitgeteilt, dass er vor Monaten schon auf mögliche Probleme hingewiesen hat. Er habe zu Zeiten ein freiwilliges Gutachten in Auftrag geben lassen was solche Folgen voraussagte.

Am Montag nahm sich das Bauamt der Stadt Krefeld der Sache an. Um einen richtigen Einsturz der Decke handelte es sich nicht, lediglich Betonbrocken welche aus einem seit längerem schon maroden Teil der decke herausgebrochen waren.Das gebäude sei nicht einsturzgefährdet teilte uns ein Sprecher der Stadt mit.

Die Tragfähigkeit der Kellerdecke ist, durch Rost in den Stahlträgern der sogenannten Kappendecken, teilweise sehr stark beeinträchtigt. Dem Eigentümer wurde aufgegeben, die Standsicherheit dieser Decken durch einen Sachverständigen in Gänze prüfen zu lassen. Dieser hat dann wirksame Maßnahmen zum Erhalt bzw. zur Sicherung des Tagwerks zu definieren. Bis zum Abschluss dieser Sicherungsmaßnahmen bleibt die Nutzung der Kellerbereiche untersagt.

Bericht: BNK-Pressedienst

Von Leonhard Giesberts - CvD

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