Die Staatsanwaltschaft Essen und die Polizei Gelsenkirchen bitten die Bevölkerung um Mithilfe bei der Suche nach der vermissten Anna Smaczny. Die 35-jährige Gelsenkirchenerin hatte am vergangenen Wochenende offensichtlich ohne erkennbaren Grund ihr gewohntes Lebensumfeld verlassen.
Die Gelsenkirchenerin kann wie folgt beschrieben werden: Circa 155 cm groß, zurzeit schulterlanges mittelblondes Haar, bunte lange Fingernägel, Bekleidung in der Regel auffallend farbig grell, führt vermutlich einen rosafarbenen Rucksack mit. Die Staatsanwaltschaft hat ein Foto der vermissten Frau nun zur Öffentlichkeitsfahndung freigegeben. Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Aufenthaltsort der 35-Jährigen machen können, werden gebeten sich unter den Rufnummer 0209/365-8240 (Kriminalwache) oder – 7171 (Kriminalkommissariat 11) bei der Polizei Gelsenkirchen zu melden.
Die Ermittlungen der Polizei haben ergeben, dass die Vermisste auch örtliche Bezugspunkte nach Krefeld hatte. Seitens der Polizei wird mittlerweile nicht mehr ausgeschlossen, dass die Vermisste Opfer eines Gewaltverbrechens geworden ist.
Die Gelsenkirchenerin kann wie folgt beschrieben werden: Circa 155 cm groß, zurzeit schulterlanges mittelblondes Haar, bunte lange Fingernägel, Bekleidung in der Regel auffallend farbig grell, führt vermutlich einen rosafarbenen Rucksack mit. Die Staatsanwaltschaft hat ein Foto der vermissten Frau zur Öffentlichkeitsfahndung auch im Bereich Krefeld freigegeben. Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Aufenthaltsort der 35-Jährigen machen können, werden gebeten sich unter den Rufnummer 0209/365-8240 (Kriminalwache) oder -7171 (Kriminalkommissariat 11) bei der Polizei Gelsenkirchen zu melden.
Seitens der Staatsanwaltschaft Essen wurde ein Betrag in Höhe von bis zu 5000 Euro für sachdienliche Hinweise, die zum Auffinden der Vermissten führen, ausgelobt. Über die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen bestimmt und nicht für Personen, zu deren Berufspflichten die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört.