Koblenz (ots)

Unter Leitung der Zentralen Kriminalinspektion Koblenz werden seit heute Morgen, 6 Uhr, mit Unterstützung anderer Dienststellen, u.a. von Spezialeinheiten, sieben richterliche Durchsuchungsbeschlüsse in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen bei Mitgliedern der Rockergruppierung Hells Angels vollstreckt.

Gegenstand der Maßnahmen sind Zuwiderhandlungen gegen Verbote nach dem Vereinsgesetz.

Mit Beschluss vom 9.7.2020 erklärte das BVerfG das Verbot des Tragens von Kutten mit Kennzeichen von verbotenen Rockergruppierungen und somit die Verschärfung des Vereinsgesetzes für verfassungsgemäß. Die Kennzeichen verbotener Gruppen dürfen demnach auch nicht von anderen Mitgliedern in leicht abgewandelter Form getragen werden.

Dies soll verhindern, dass nicht verbotene Teilorganisationen nahezu identisch auftreten und auf der „Kutte“ genannten Weste oder Jacke nur einen anderen Ort oder eine andere Untergliederung zu stehen haben.

Mit den Maßnahmen werden die Rechtslage und die Landesstrategie Rheinland-Pfalz zur Bekämpfung der Rockerkriminalität konsequent umgesetzt.

Neben potentiell verfahrensgegenständlichen Beweismitteln in Form von „Kutten“, Mobiltelefonen und weiteren Datenträgern konnten als Zufallsfunde u.a. eine scharfe, geladene Faustfeuerwaffe, 78 Gramm Marihuana, zwei Störsender für Funksignale (sogenannte „Jammer“ ) sowie Bargeld sichergestellt werden.

Quelle: Polizei Koblenz

Von Leonhard Giesberts - CvD

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