Gelsenkirchen (ots)

Nach einem Polizeieinsatz mit Schusswaffengebrauch am Abend des 25. August 2022 in Krefeld wird die umfassende strafrechtliche Überprüfung des Sachverhaltes durch die Staatsanwaltschaft Krefeld erfolgen. Aus Neutralitätsgründen werden die polizeilichen Ermittlungen zur Überprüfung des Verhaltens der eingesetzten Beamten durch die Polizei in Gelsenkirchen geführt.

Bei dem Einsatz am Donnerstagabend hatte ein 38-jähriger aus Afrika stammender Krefelder zunächst eine Nachbarin und deren Kind bedroht und sich sodann den zunächst eingesetzten Polizeibeamten des Polizeipräsidiums Krefeld mit einem Messer entgegen gestellt. Daraufhin hinzugezogenen Kräften eines Spezialeinsatzkommandos widersetzte sich der Beschuldigte weiterhin unter Verwendung eines Messers, woraufhin er durch die Abgabe eines Schusses aus einer Dienstwaffe und den Einsatz eines Teasers handlungsunfähig gemacht wurde (Die Ursprungsmitteilung der Polizei Krefeld vom 26. August 2022, 2.48 Uhr, finden Sie unter https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50667/5305838).

Für den 38-Jährigen, der sofort medizinisch durch vorsorglich hinzugezogene Rettungskräfte versorgt wurde, bestand keine Lebensgefahr. Gegen ihn liegen bereits erhebliche Vorerkenntnisse wegen verschiedener Gewalttaten, bei denen er auch ein Messer eingesetzt hatte, vor. Zum Tatzeitpunkt stand er nach Verbüßung einer mehrjährigen Freiheitsstrafe unter Führungsaufsicht. In dem gegen ihn wegen des Verdachts der Bedrohung und des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte eingeleiteten Ermittlungsverfahren hat die Staatsanwaltschaft Krefeld einen Antrag auf Erlass eines Untersuchungshaftbefehls gestellt. Die Ermittlungen dauern an.

Quelle: Polizei Gelsenkirchen/Staatsanwaltschaft Krefeld

Von Leonhard Giesberts - CvD

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