Aufgrund der aktuell sommerlichen Temperaturen herrscht derzeit in vielen Wäldern am Niederrhein hohe Waldbrandgefahr. Das Forstamt Niederrhein hat daher für den gesamten Forstamtsbezirk ein Waldbetretungsverbot verhängt.

Ab heute, 27. Juli,ist es verboten, die Waldflächen außerhalb von Straßen und festen Wegen zubetreten. Das Verbot gilt zunächst bis zum 31. August. In Krefeld besondersbetroffen sind die Bereiche Hülser Berg und Hülser Bruch, der Stadtwald und derForstwald.
Eine Verlängerung oder eine Ausweitung ist bei Zuspitzung der Lage möglich, machtder Kommunalbetrieb Krefeld deutlich. Sollte sich die Situation vorzeitig durch eineÄnderung der Witterungslage entspannen, kann das Verbot vom Regionalforstamtauch vor Ablauf der Geltungsdauer aufgehoben werden.

„Die generelle Sperrungder Wälder wird im Moment noch nicht in Erwägung gezogen. Denn durch die vielenWaldbesucherinnen und Waldbesucher können auch Brände entdeckt werden“ sagt Otto Pöll, Leiter des Regionalforstamtes.

Ausgestattet mit Mobiltelefonen haben Waldbesucher die Chance aktiv bei der Waldbrandbekämpfung zu helfen, wenn sie Waldbrände über die 112 melden.

Der vom Deutschen Wetterdienst erstellte Waldbrandgefahrenindex erreicht auch in den nächsten Tagen am Niederrhein die Stufe vier von fünf. Mit Niederschlägen und fallenden Temperaturen und einer somit einhergehenden Entspannung der Gefahrenlage ist nicht zu rechnen. Dies ist im Sommer nicht ungewöhnlich. Doch in diesem Jahr gestaltet sich das Frühjahr und auch der Sommer trockener und wärmer als in den Vorjahren.

Waldbesucher sollten sich unbedingt an folgende Regeln halten, um Tiere, Pflanzen und sich selbst nicht zu gefährden:

• Einhalten des gesetzlichen Rauchverbots (1. März bis 31. Oktober).
• Kein Feuer / Grillen im und am Wald (100 Meter Mindestabstand).
• Freihalten der Waldzufahrten für die Feuerwehr.
• PKW’s nicht im hohen Gras abstellen, da die Abwärme des Fahrzeugs
ausreicht, um dieses in Brand zu setzen.
• Keine Zigaretten aus dem Fahrzeug werfen.
• Erhöhte Aufmerksamkeit beim Waldbesuch.
• Kleine Entstehungsbrände direkt löschen, wenn das gefahrlos möglich ist.
• Brandherde der Feuerwehr (112) melden und den Wald auf kürzestem Weg
verlassen

Quelle Text: Pressemitteilung Stadt Krefeld

Bild: BNK-Pressedienst/ Giesberts

Von Leonhard Giesberts - CvD

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