Die BNK-Newsredaktion hat nach dem gestrigen Tierrettungseinsatz bei der Feuerwehr Krefeld nachgefragt wer für den Einsatz aufkommen muss.

Antwort der Feuerwehr Krefeld:

Das Gesetz (BHKG) sagt :
Die Gemeinden unterhalten den örtlichen Verhältnissen entsprechende
leistungsfähige Feuerwehren, um Schadenfeuer
zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen und bei solchen öffentlichen
Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse,
Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden.

Daraus lässt sich ableiten, dass in gewissen Fällen (z B eingeklemmter Hund
in Holzstapel) die Feuerwehr originär zuständig ist.
Dementsprechend wird solch ein Einsatz nicht kostenpflichtig.

Das bedeutet natürlich nicht, dass grundsätzlich jedweder Einsatz in
Verbindung mit „Tier in Notlage“ nicht kostenpflichtig ist.
Beispielhaft ist hier die gemeldete „Katze im Baum“.
Hierbei liegt grundsätzlich keine Notlage vor. Eine Katze klettert auf
Bäume…und in der Regel auch wieder runter…

Von Leonhard Giesberts - CvD

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