BNK-PD// Feuerwerksverbot – Ja oder Nein? Diese Frage stellt sich in diesen Tagen. Von Bund und Land gibt es keine klar Linie dazu. Die Stadt Krefeld will zur Silvesternacht Feuerwerks-Verbotszonen festlegen, um die größere Gruppenbildung zu vermeiden und so die Ansteckungsgefahr in Zeiten der Coronapandemie zu senken. Oberbürgermeister Frank Meyer und Gesundheitsdezernentin Sabine Lauxen haben in einer Pressekonferenz im Rathaus die Beschlüsse des Krisenstabs verkündet und dabei auf die speziellen Regelungen zum Jahreswechsel verwiesen. Die Stadtverwaltung wird für diesen Zeitraum eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in bestimmten Bereichen verbietet. Der Krefelder Stadtrat wird über das Vorgehen informiert.
In enger Rücksprache mit der Polizei wurden nun Bereiche definiert, in denen ein Feuerwerks-Verbot gelten soll. Die Krefelder Polizei hat dafür ihre Einsatzstatistik ausgewertet. Das Abschießen von Silvesterraketen ist nach Plänen der Verwaltung zum Jahreswechsel an folgenden Plätzen verboten: im Bereich südliche Innenstadt mit Ostwall, Südwall, Südstraße, Lewerentzstraße, Tannenstraße und Lindenstraße; im Bereich Schinkenplatz und Umgebung; im Bereich Seidenstraße, Schwertstraße, Dießemer Straße; im Bereich Hauptbahnhof inklusive südlicher Bereich; im Bereich Ostwall / Rheinstraße; am Theaterplatz/Friedrichsplatz und rund um das Bleichpfad-Hochhaus; im Bereich Stadtpark Fischeln rund um das Rathaus; im Bereich Werkstättenstraße und Hochfelder Straße; im Bereich Danziger Platz; im Bereich Dieselstraße und Bückerfeldstraße; auf dem Hülser Markt und auf dem Festplatz Traar. Ebenso beabsichtigt die Verwaltung, ein Feuerwerks-Verbot im Umkreis von 150 Metern um den Krefelder Zoo zu erlassen. Der Oberbürgermeister wies zudem auf das gesetzlich geregelte Feuerwerks-Verbot in der unmittelbaren Umgebung von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie das Verbot des Startens von Himmelslaternen und ähnlichen Flugkörpern hin. Frank Meyer kündigte an, dass Polizei und Kommunaler Ordnungsdienst an den genannten Stellen kontrollieren werden, ob die Coronaregeln eingehalten werden. Als „sehr gut, sehr eng, sehr vertraulich“ bezeichnete er die Zusammenarbeit mit der Krefelder Polizei auch in Zeiten der Coronapandemie.
Doch was in dieser Aufzählung fehlt, ist der wollte größte Ort für Feuerwerk in Krefeld. Der Uerdinger Rheindamm ist in jedem Jahr eine Festmeile. Dort treffen sich hunderte Krefelder um Feuerwerk zu zünden. Warum der Rheindamm nicht in die Feuerwerksverbotszone fällt ist unklar.
Der Oberbürgermeister machte deutlich, dass die Entscheidung über das Feuerwerks-Verbot auch deshalb gefällt worden ist, da die Krankenhäuser schon jetzt am Limit arbeiten und die Intensivkapazitäten geringer werden. Rund um den Jahreswechsel gäbe es nach allen Erfahrungen der vergangenen Jahre viele Fälle in den Notaufnahmen. Die Kapazitäten in den Krankenhäusern müssten für die Corona-Patienten vorgehalten werden. „Der Anstieg der Fallzahlen ist weniger stark als noch vor einigen Wochen, er ist aber mit einer Inzidenz von über 100 noch immer deutlich zu hoch“, sagte Frank Meyer. „Die bestehenden Corona-Regeln müssen weiter angewandt werden.“