Krefeld / Meerbusch (ots)

Bei zwei am 8. August 2023 gleichzeitig durchgeführten verdachtsunabhängigen Prüfungsmaßnahmen gegen illegale Beschäftigung wurden durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Krefeld gleich drei illegale Arbeitnehmer auf Baustellen in Meerbusch-Büderich angetroffen. Bei einer solchen Kontrolle überprüft der Zoll, ob alle Arbeitnehmer ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet worden sind, der Mindestlohn gezahlt wurde und ausländische Arbeitnehmer die entsprechenden Aufenthalts- beziehungsweise Arbeitsgenehmigungen vorweisen können. Alle drei Beschuldigten wurden dabei angetroffen als sie Arbeiten im Bereich der Baubranche ausübten. Ein Arbeitnehmer war im Auftrag einer Krefelder Firma beschäftigt. Zwei Arbeitnehmer waren von einer Firma aus Rumänien entsandt worden. Die Arbeitnehmer konnten jeweils keine Arbeitserlaubnis vorlegen und durften somit als Nicht-EU-Bürger keiner Beschäftigung in Deutschland nachgehen. Gegen sie wurden Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Die Personen haben durch die rechtswidrige Arbeitsaufnahme ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland verwirkt. Daher wurden die Fälle an die zuständigen Ausländerbehörden gemeldet. Bei zwei Personen handelte es sich um moldawische Staatsbürger. Des Weiteren handelte es sich um einen 35-Jährigen kosovarischen Staatsangehörigen. Dieser wollte sich zudem nach Eintreffen der Einsatzkräfte der Kontrolle entziehen und versuchte zu fliehen. Er konnte jedoch kurzerhand von den Zöllnern gestellt werden. Anschließend wurde er festgenommen und dem Polizeigewahrsam in Krefeld zugeführt. Am Tag darauf wurde der 35-Jährige durch die Ausländerbehörde der Stadt Krefeld dem Haftrichter des Amtsgericht Krefeld vorgeführt. Seitens des Gerichts wurde daraufhin Abschiebehaft angeordnet. Gegen die Firmen, die die illegalen Arbeitnehmer beschäftigten, wird nun seitens des Krefelder Zolls gesondert ermittelt. Es wurden bereits Ordnungswidrigkeitenverfahren u.a. wegen der Beschäftigung illegaler Ausländer und wegen Sofortmeldeverstöße bei Aufnahme einer Beschäftigung in der Baubranche eingeleitet.

Quelle: Hauptzollamt Krefeld

Von Leonhard Giesberts - CvD

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