Testkäufe zum Schutz von Kindern und Jugendlichen – Mitarbeiter des Kinder- und Jugendschutzes kontrollieren Betriebe Das Jugendschutzgesetz soll Kinder und Jugendliche vor gesundheitlichen Schäden durch Alkohol und Zigaretten schützen. Mit jährlichen Kontrollen und damit einhergehenden Testkäufen versuchen in Krefeld die Mitarbeiter des KinderJugendschutzes im Fachbereich Jugendhilfe gemeinsam mit dem Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) den Ausschank und Verkauf von Spirituosen und Tabakwaren an Minderjährige zu unterbinden. Bei den bisherigen Kontrollen in diesem Jahr sind insgesamt 47 Betriebe – darunter Kioske und einige Supermärkte – im Innenstadtbereich, im Südstadtbezirk sowie in Uerdingen aufgesucht worden. Die städtischen Mitarbeiter stellten dabei 14 Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz fest. Die Auswahl der Betriebe erfolgt zum Teil auf Hinweise oder Beschwerden aus der Krefelder Bürgerschaft. „Wir arbeiten bei den Testkäufen mit Jugendlichen im Alter zwischen 15 und 17 Jahren zusammen, die auch altersentsprechend aussehen“, berichtet Scarlett Kaulertz vom Kinder- und Jugendschutz. „In diesem Jahr haben uns zwei Mitglieder des Jugendbeirats unterstützt“, sagt sie. In Begleitung der Fachkräfte aus dem Fachbereich Jugendhilfe und des KOD haben die beiden 15-jährigen Teenager die ausgewählten Kioske und Supermärkte aufgesucht und dort jeweils versucht, hochprozentigen Alkohol und/oder Zigaretten einzukaufen. In den Fällen, in denen es ihnen gelungen ist, wurden die Händler anschließend durch die KOD-Mitarbeiter mit der Situation konfrontiert. „Gegen die Betreiber leitet die Stadt ein Bußgeldverfahren ein, bei dem die Strafe auch mal im dreistelligen Bereich liegen kann“, weiß Kaulertz. Seite 4 Seit 2015 führen die Mitarbeiter des Kinder- und Jugendschutzes wieder verstärkt Testkäufe durch. Seitdem haben sie insgesamt 159 Betriebe erreicht, von denen 52 gegen die gesetzlichen Vorschriften verstoßen haben. Auffällig gewordene Gewerbetreibende suchen sie im Folgejahr erneut auf. Im Februar 2015 waren von 45 kontrollierten Betrieben 17 auffällig, im Januar 2016 sechs von 30 Betrieben. Im Oktober des vergangenen Jahres haben 15 der 37 aufgesuchten Läden die für Jugendliche verbotenen Waren verkauft. „Insgesamt gibt es immer noch viel zu viele Händler, die ohne Nachfrage nach dem Alter der Jugendlichen Alkohol oder Tabakwaren herausgeben“, findet Scarlett Kaulertz. Die Testkäufe im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes werden deshalb auch in den kommenden Monaten und Jahren fortgesetzt.

Quelle: Pressemitteilung Stadt Krefeld

Von Leonhard Giesberts - CvD

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