BNK-PD// Auch wenn in diesem Jahr das abbrennen von Pyrotechnik nicht mehr verboten ist, überall zünden darf man es dennoch nicht. Die Stadt Krefeld hat dazu bereits im Jahr 2020 in einem Sonderamtsblatt veröffentlicht, in dem so genannte Schutzräume vorgegeben werden.

Im Umkreis von 150 Metern rund um den Zoo (Hier sind die betroffenen Straßenabschnitte aufgelistet) ist das abbrennen von Pyrotechnik untersagt. Die Regelungen gelten im Zeitraum vom 31. Dezember, 18 Uhr, bis zum 1. Januar, 6 Uhr. Zudem ist grundsätzlich das Inverkehrbringen und Steigenlassen von Himmelslaternen und ähnlichen Flugkörpern untersagt.

Ergänzend weist die Verwaltung darauf hin, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände auch in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen im Sinne des Paragrafen 23 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz verboten ist. Darunter fallen insbesondere Gebäude wie Reetdach- und Fachwerkhäuser.

Von Leonhard Giesberts - CvD

Kontakt: bnk-redaktionsleiter.kr@gmx.de